Akademie.de hat einen ausführlichen Artikel "
Elektronische Rechnungen: Nur gültig mit "digitaler Signatur"?" online gestellt. Der Signaturzwang nebst Konsequenzen für Empfänger (und Abender) wirkt momentan noch umgehbar ("Drucken Sie es halt aus"), doch zuende gedacht wird eine Betriebsprüfung in ein paar Jahren zur Stolperfalle:
Denn davon können Sie ausgehen: Der Stand der Technik wird bei einer möglichen Betriebsprüfung in einigen Jahren deutlich fortgeschritten sein. Wie wollen Sie den Prüfer dann davon überzeugen, dass der Vorsteuerabzug zu Recht erfolgte? Als "vorläufiger Nachweis" ist gemäß Ausführungsbestimmungen zwar ein Ausdruck ausreichend. Von der Pflicht, auf Anforderung des Finanzamts das Vorliegen eines Signatur-Zertifikats zu beweisen, ist der Unternehmer damit jedoch nicht entbunden.[..]
Abgesehen von dem in nächster Zeit vermutlich zunehmenden Widerstand geschäftlicher Kunden gegen unsignierte elektronische Rechnungen haben die Aussteller keine Negativ-Sanktionen zu befürchten. Insbesondere bei Geschäften mit Privatkunden spricht also weiterhin nichts gegen den Rechnungs-Versand ohne elektronische Signatur
Mal sehen, ob ich meine Rechnungsempfänger dazu bekomme, meine Rechnungen einfach auszudrucken und die dazugehörigen Mails gleich zu löschen ...